
Qualitätsmanagement Limousinenservice | Sicherheitsdienst
Alle von Limousines 24 eingesetzten Fahrzeuge mit Chauffeur sind gemäß § 49 PbefG
von der jeweils zuständigen Behörde konzessioniert.
IHK geprüfter Betrieb für Chauffeur- und Limousinenservice
Genehmigung durch das Landratsamt München, Sachgebiet 6.3 - Verkehrsrecht
Konzession nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG.
IHK geprüfter Betrieb für unbewaffnete und bewaffnete Sicherheitsleistungen
Genehmigung durch das Landratsamt München, Referat für öffentliche Sicherheit & Ordnung
Konzession nach Gewerbeordnung (GewO) für Sicherheitsdienstleistungen nach § 34a GewO
Desweiteren besteht für alle eingesetzten Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung eine umfangreiche Versicherung mit einer Deckungssumme von pauschal 100 Mio Euro.
Für Personenschäden 8 Mio Euro je geschädigte Person, sowie eine zusätzliche Insassenunfallversicherung mit bis zu 50.000 Euro nach dem Pauschalsystem.


Anforderungsprofil Mitarbeiter & Inhousequalifizierungen
→ Personenbeförderungsschein für Mietwagen (Chauffeure)→ Unterrichtung nach § 34a Bewachungsordnung (Sicherheitsmitarbeiter)
→ Polizeiliches Führungszeugnis (alle Mitarbeiter)
→ Erste-Hilfe-Kurs (alle Mitarbeiter)
→ Amtsärztliches Gutachten (alle Mitarbeiter)
→ jährliche Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Chauffeure)
→ mindestens eine Fremdsprache (bevorzugt Englisch)
→ mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (alle Mitarbeiter)
→ Etikette und Sicherheit im VIP-Limousinenservice (Chauffeure)
→ einheitliche Businesskleidung (Chauffeure)
→ Fahrsicherheitstraining (alle Mitarbeiter)
QM als Download per PDF
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