Was Sie beachten sollten, bevor Sie eine Limousine buchen:
Mietwagenkonzession
Ein Limousinenservice, der gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt, benötigt eine Mietwagenkonzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (siehe speziell §49 PbefG).
Versichern Sie sich, ob die von Ihnen angefragten, bzw. über ein Portal vermittelten Limousinenunternehmen über eine entsprechende Konzession verfügen!
Zudem verbreitet sich immer mehr die Meinung das vermeintlich „kostenlose“ Shuttles auch gleich „konzessionsfreiheit“ bedeutet. Dem ist mitnichten so.
Das Personenbeförderungsgesetz lautet im §1 wie folgt:
„Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit (...) Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden“.
Das bedeutet im Klartext, daß beispielsweise auch ein(e) Clubbesitzer(in), der(die) seine(ihre) Gäste kostenlos in die eigene Lokalität shutteln lässt, einen mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt (über Eintritt bzw. Getränkeumsatz) und somit die eingesetzten Fahrzeuge konzessionspflichtig sind und die Fahrer einen Personenbeförderungsschein benötigen.
Fahrzeugversicherung
Konzessionierte Limousinen benötigen auch eine spezielle KFZ-Versicherung für Mietwagen zur Personenbeföderung. Welche Folgen hat es, wenn Sie in einem nicht konzessionierten Limousine befördert werden? Das wird oft nicht beachtet. Im Falle eines Unfalles kann sich der Versicherer frei von Leistung machen. Nicht auszudenken im Falle eines Personenschadens...
Nur konzessionierte Fahrzeuge verfügen über eine entsprechende Versicherung.
Im Zweifelsfall immer noch einmal beim Vermieter nachfragen bzw. es sich nachweisen lassen.
Personenbeförderungsschein
Achten Sie unbedingt darauf, daß Ihr Anbieter nur Fahrer mit gültigem Personenbeförderungsschein für Mietwagen einsetzt. Diese unbedingt notwendige Zusatzqualifikation stellt sicher, dass Ihr Chauffeur den besonderen Anforderungen der Personenbeförderung entspricht.
Unter anderem werden vor der Erteilung und in regelmäßig wiederkehrenden Abständen folgende Komponenten abgefragt: Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg, Augenärztliches Attest, Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, etc...
In eigener Sache
Bitte beachten Sie, dass die von uns eingesetzten Limousinen gepflegte Luxusfahrzeuge und unsere Chauffeure speziell ausgebildet sind. Wir haben nicht den Anspruch der günstigste, sondern der vielleicht beste Anbieter der Stadt zu sein. Im Gegenzug erhalten Sie ausschliesslich perfekt gepflegte Fahrzeuge der neuesten Modellreihen und unsere Chauffeure sind Profis und nicht etwa unerfahrene studentische Aushilfen.
Achten Sie diesbezüglich auch auf unsere Anforderungen zum Thema → Qualitätsmanagement ←
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